Wertschätzungen durch das Ortsgericht
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:
Grundstücken
beweglichen Sachen
Nutzungen eines Grundstücks
Rechten an einem Grundstück
Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind;
soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde/der Stadt bzw. eines Ortsteils begrenzt.
Den Ortsgerichtsvorsteher und die Sprechzeiten des Ortsgerichts finden Sie hier.