News-Ticker

 

Grundstücks- und Gebäudebewertung

Wertschätzungen durch das Ortsgericht
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:

  • Grundstücken

  • beweglichen Sachen

  • Nutzungen eines Grundstücks

  • Rechten an einem Grundstück

  • Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind;

soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.


Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde/der Stadt bzw. eines Ortsteils begrenzt.


Den Ortsgerichtsvorsteher und die Sprechzeiten des Ortsgerichts finden Sie hier.

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